Hallo,

schön, dass Du diesen Brief liest. Wir wollen Dir ein bisschen davon erzählen, was ein Kindertherapeut/eine Kindertherapeutin so macht.

 

Zu einem Kindertherapeuten/einer Kindertherapeutin kann man aus ganz vielen unterschiedlichen Gründen gehen: Vielleicht ist etwas sehr Trauriges oder etwas Schlimmes passiert, vielleicht wirst Du schnell wütend und hast Ärger in der Schule, vielleicht gibt es zu viel Streit oder Du hast Angst vor etwas...... Vielleicht hast Du auch häufig Bauchschmerzen und der Arzt findet keinen Grund oder Du fühlst Dich einsam ....Aus all diesen Gründen (und noch anderen natürlich) kommen Kinder und ihre Eltern zu uns. Die Aufgabe des Kindertherapeuten ist es dann, gemeinsam mit Euch einen Weg zu finden, wie man schlimme/traurige Dinge besser macht, wie man mutiger wird oder sich besser verträgt, wie man neue Freunde finden kann, was Du brauchst und was Deine Familie braucht, um fröhlicher und zufriedener zu werden.

 

Beim allersten Mal kommst Du gemeinsam mit Deiner Mutter, Deinem Vater oder beiden zusammen in unsere Praxis. Wir werden viele Fragen haben, damit wir Dich und Deine Familie auch verstehen können. Auch Du kannst uns alles fragen, was Du wissen möchtest. Wir werden darüber sprechen, was Du gerne magst und was Du nicht so gerne magst, was Du gut kannst und auch, was Deine Sorgen sind und warum Du hierhergekommen bist. Wenn wir nach dem erstem Gespräch alle der Meinung sind, dass eine Kindertherapie eine gute Idee sein könnte, vereinbaren wir einige Probestunden. Diese Probestunden sind dazu da, damit wir uns besser kennenlernen können. Wir werden nicht nur reden, sondern auch zusammen spielen, etwas malen oder aufbauen. Erst dann entscheiden Du und Deine Eltern, ob Ihr eine Kindertherapie machen wollt und was Deine wichtigsten Ziele/Wünsche sind. Bis Du Deine Ziele erreicht hast, kommst du dann 1 Mal in der Woche zu uns.

 

Ganz wichtig ist noch, dass ein Kindertherapeut/eine Kindertherapeutin unter Schweigepflicht steht. Das bedeutet, dass wir niemanden etwas über Dich oder Deine Familie erzählen dürfen – es sei denn, Ihr erlaubt uns das. Schweigepflicht bedeutet auch, dass Deine Einzelstunden DEINE Stunden sind und wir Deinen Eltern darüber nichts erzählen – es sei denn wieder, Du erlaubst uns das.

 

Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns sie gerne stellen, wenn wir uns das erste Mal treffen. Wir freuen uns auf Dich.

 

Merle Heim (Neuruppin) & Christian Heim (Wittstock/Dosse)